Telefon: 040-2505616

Corona News

Endlich dürfen wir wieder Schulen Praxis und Theorie unter folgenden Bedingungen

Theorieunterricht

  • Der Präsenzunterricht ist unter folgenden Voraussetzungen wieder erlaubt:
    • Abstände von 1,50 m sind zu wahren
    • Die Kontaktdaten sind zu erheben. Es wird empfohlen, für die Kontaktnachverfolgung eine Anwendungssoftware zu verwenden.
    • Es muss vor jedem Unterricht ein tagesaktueller negativer Corona-Testnachweis erbracht werden

Praktischer Unterricht

  • Vor jeder Fahrstunde muss ein tagesaktueller negativer Corona-Testnachweis erbracht werden
  • Das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Fahrzeugen ist für alle vorgeschrieben
  • Die Kontaktdaten sind zu erheben. Es wird empfohlen, für die Kontaktnachverfolgung eine Anwendungssoftware zu verwenden

Testpflicht

  • Der Testnachweis kann in Papierform oder digital erbracht werden
  • PCR-Tests dürfen höchstens 48 Stunden und Schnelltests 12 Stunden vor Beginn des Unterrichts zurückliegen
  • Der Nachweis kann auch über einen Impfausweis oder einen Genesenen-Ausweis erbracht werden
  • Der Schnelltest kann auch noch vor dem Unterricht außerhalb der Fahrschule oder dem Fahrzeug durchgeführt werden
    • Er ist durch Personen durchzuführen, die in den Testverfahren qualifiziert geschult worden sind
    • Der Fahrschüler kann diesen Test auch selbst unter Aufsicht der qualifizierten Person durchführen

Kontaktdatenerhebung

  • Die Eindämmungsverordnung fordert neben den persönlichen Daten (Name, Wohnanschrift, Telefonnummer) auch das Datum und die Uhrzeit zu erfassen und vier Wochen aufzubewahren. Danach müssen diese Kontaktnachverfolgungs-Aufzeichnungen vernichtet werden.
  • Es wird empfohlen, für die Kontaktnachverfolgung eine Anwendungssoftware zu verwenden, heißt es im § 7 der neuen Eindämmungsverordnung jetzt.
    • Dazu eignet sich die luca-App, da mittlerweile auch in Hamburg die Übermittlung der verschlüsselten Daten an das Gesundheitsamt möglich ist.
  • Die Kontaktdatenerhebung ist beim Betreten der Fahrschulräume, z.B. um ein Beratungsgespräch zu führen oder Fahrstunden zu bezahlen nicht erforderlich.
    • Das ergibt sich aus dem ersten Satz des neuen § 19 Abs. 3: Für den Fahrunterricht gelten die allgemeinen Hygienevorgaben des §5 sowie eine Pflicht zur Kontaktdatenerhebung nach §7.
    • Es handelt sich dabei auch nicht um eine Veranstaltung im Sinne der Verordnung.
    • Vielmehr fällt dieser Bereich unter den § 13 Abs. 2c  Nr. 19, der ohne Kontaktdatenerhebung u.a. in Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe auskommt.
    • Trotzdem ist es ratsam zumindest die digitale Kontaktdatenerhebung z.B. via luca durchzuführen.

Terminevereinbaren:

  • Anmeldung erfolgt per Absprache und telefonisch
  • immer bis Montags und Mittwochs Anmelden für das jeweilige Thema unter der Telefonnr.: 040/ 250 56 16