Die Praktische Ausbildung gliedert sich in
• Grundstufe
• Aufbaustufe
• Leistungsstufe
• die besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
• Reifestufe
Den so genannten Sonderfahrten muss immer eine intensive Grundausbildung vorausgehen. Die dafür benötigte Anzahl von Fahrstunden ist von Klasse zu Klasse und auch individuell verschieden. Folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Mindestzahl der besonderen Ausbildungsfahrten:
Besondere Ausbildungsfahrten | A
A1 |
AM / Mofa |
1.Schulung auf Bundes- oder Landstrassen (Überlandschulung, davon mindestens zwei Stunden zu je 45Minuten) |
5 | |
2.Schulung Auf Autobahn oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (davon eine fahrt mit mindestens zwei Stunden zu |
4 | – |
3.Schulung bei Dunkelheit oder Dämmerung | 3 | – |
(zusätzlich zu den Fahrten nach Nr.1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahn , Bundes- oder Landstraße in Stunden zu je 45Minuten) |
– | – |
Probezeit 2Jahre bei Ersterwerb | Ja | – |