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praktische Ausbildung

Die Praktische Ausbildung gliedert sich in

• Grundstufe
• Aufbaustufe
• Leistungsstufe
• die besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
• Reifestufe

Den so genannten Sonderfahrten muss immer eine intensive Grundausbildung vorausgehen. Die dafür benötigte Anzahl von Fahrstunden ist von Klasse zu Klasse und auch individuell verschieden. Folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Mindestzahl der besonderen Ausbildungsfahrten:

Besondere Ausbildungsfahrten A

A1
A2
B**

AM / Mofa
1.Schulung auf Bundes- oder Landstrassen
(Überlandschulung, davon mindestens zwei
Stunden zu je 45Minuten)
5
2.Schulung Auf Autobahn
oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen

(davon eine fahrt mit mindestens zwei Stunden zu
je 45 Minuten) und soweit möglich, mindestens eine Stunde zu je 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht unter 120km/h)

4
3.Schulung bei Dunkelheit oder Dämmerung 3
(zusätzlich zu den Fahrten nach Nr.1 und 2, mindestens
zur Hälfte auf Autobahn , Bundes- oder Landstraße in
Stunden zu je 45Minuten)
Probezeit 2Jahre bei Ersterwerb Ja